Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) tritt am 01.11.2024 in Kraft: Änderungen des Geschlechtseintrags leicht gemacht
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), auch bekannt als das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, wird ab dem 01.11.2024 wirksam. Dieses Gesetz ermöglicht es jeder Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, diesen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern oder zu streichen.
Wichtige Details zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
- Inkrafttreten: 01.11.2024
- Ziel: Erleichterung der Änderung des Geschlechtseintrags für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom eingetragenen Geschlecht abweicht
- Prozess: Erklärung beim Standesamt zur Ersetzung oder Streichung des Geschlechtseintrags
- Vorname: Bei Änderung des Geschlechtseintrags müssen entsprechende Vornamen festgelegt werden
- Anmeldung: Der Erklärungswunsch ist ab 01.08.2024 beim Standesamt anzumelden
- Bedenkzeit: Eine dreimonatige Bedenkzeit ist vorgeschrieben, bevor die endgültige Erklärung abgegeben werden kann
Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Geschlechtsidentität und persönlichen Freiheit. Die Anmeldung beim Standesamt ist ab dem 01.08.2024 möglich, und nach einer dreimonatigen Bedenkzeit kann die endgültige Erklärung erfolgen.
Weitere Informationen gib es bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
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